|
Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und
elektrischen Geräte. Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme
erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende
Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.
Stand: 03.06.2011
|
|
|